Ambrosia artemisifolia – Die Beifußambrosie
Die Beifußambrosie, ein wärmeliebendes Unkraut, verbreitet sich unaufhaltsam in ganz Europa.
Auch in Salzburg gibt es seit 2008 Meldungen über ihr Auftreten. Die Pflanze ist durch ihre Pollen einer der stärksten Allergieauslöser und dadurch gesundheitsgefährdend. Die Samen der Pflanze sind oft in Vogelfutter anzutreffen, dadurch wird jede Grünfläche, auf der Vögel gefüttert werden, zu einer potentiellen Fläche, auf der die Problempflanze anzutreffen ist.
Herkunft:
Die Beifußambrosie stammt ursprünglich aus Nordamerika.
Auftreten
Die Pflanze beginnt mit dem Wachstum im Juli, bildet ihre Blüten im August und blüht bis zum ersten Frost.
Allergene Wirkung ![Beifußambrosie gesamte Pflanze.jpg](http://www.goeriach.at/grafiken/Beifußambrosie3.jpg)
Die Beifußambrosie erzeugt ungeheure Mengen an Pollen, welche starke Allergien auslösen können. Zusätzlich werden bestehende Allergien verstärkt. Die Symptome sind schwerwiegend: tränende geschwollene Augen, Schnupfen. Rund ein Viertel der Betroffenen leidet unter starken Asthmaanfällen wie Atemnot oder Schockzustände.
Verbreitung
Die Pflanze gelangt meist durch verunreinigtes Vogelfutter in die Hausgärten und Grünflächen. Von dort beginnt sie sich auf das umliegende Gebiet auszubreiten.
Verwechslungsgefahr
In Österreich besteht Verwechslungsgefahr mit dem harmlosen einheimischen gemeinen Beifuß(kein Bild)
. Charakteristische Unterscheidungsmerkmale sind der hohe Wuchs (bis zu 1,5 Meter), stehende, ährenlange, auffällig gelbe männliche Blüten, doppelt gefiederte Blätter und abstehend behaarte, später oft rötliche Stängel.
Bekämpfung
Die Pflanze muss umgehend durch Ausriss entfernt werden. Das Abmähen der Pflanze ist wirkungslos und wird daher nicht empfohlen. Solange die Pflanze nicht in der Blüte steht reichen Schutzhandschuhe. Sollte die Blüte jedoch bereits eingesetzt haben so wird eine umfassende Schutzausrüstung benötigt. Neben Handschuhen und Atemschutz wird auch eine dichte Brille und geschlossene Kleidung empfohlen. Das Pflanzenmaterial darf nicht kompostiert werden, sondern muss umgehend über den Restmüll entsorgt werden. Grundsätzlich reicht eine Entsorgung über den Restmüll. Bei Verbrennungen ist eine Abklärung mit der Gemeinde unbedingt erforderlich.