Lehrlingsstipendien

Veröffentlichungsdatum21.01.2009Lesedauer< 1 Minute

Schon bisher gab es eine Beihilfe für Lehrlinge, wenn sie zum Besuch eines 4 bis 12 wöchigen Lehrganges einen Internat – oder Privatplatz benötigt haben. Die neuen Richtlinien enthalten jedoch einige weitere wichtige Verbesserungen. Zum Einen wurde die seit 2001 für Lehrlingsstipendien des Landes Salzburg gültige jährliche Einkommensgrenze von € 8.720,-- auf € 12.000,-- pro in der Familie lebender unversorgter Kinder und Erziehungsberechtigter erhöht, zum Anderen wurde die durchschnittliche Beihilfenhöhe durch die Einführung einer einheitlichen Einkommensgrenze deutlich angehoben.
 
Das Formular für das Schuljahr 2008/2009 ist nun online unter  http://www.salzburg.gv.at/pdf-formulare-bf-5546.pdf abrufbar.