Heizscheck

Veröffentlichungsdatum10.01.2011Lesedauer1 Minute
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Acuh dieses Jahr ist von Frau Landesrätin Erika Scharer für die Heizperiode 2010/11 vorgesehen, bedürftige SalzburgerInnen durch die einmalige Auszahlung von Heizkostenzuschüssen in Form eines "Heizschecks" in der Höhe von 150 € - unabhängig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird - zu unterstützen, um so eine finanzielle Hilfestellung zu bieten.

Der Heizkostenzuschuss kann bei der Hauptwohnsitzgemeinde von 10.01.2011 bis 31.07.2011 beantragt werden. Voraussetzung für die Auszahlung eines Heizkostenzuschusses als "Heizscheck" ist der Nachweis über die Heizkosten und der Nachweis des Unterschreitens der festgelegten Einkommensrichtsätze.

 

Anträge, die nach dem 31.07.2011 bei der Gemeinde einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Alleinlebende                €    800,--          
  • Ehepaare/Lebensgem.   € 1.200,--
  • jedes Kind im Haushalt  €     200,--
  • jede weitere erwachsene Person im Haushalt € 400,--

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort bis 31.7.2011 bei der Gemeinde beantragt werden.